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Ballermann6 Mülheim
Sandstraße 154-160
45470 Mülheim an der Ruhr

Telefon
0208 - 74 09 376



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Impressum
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AGB
Jugendschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Jeder Gast erhält beim Betreten der Diskothek „Ballermann 6“ eine Kredit-Verzehrkarte. Diese Kredit-Verzehrkarte berechtigt den Inhaber, in unserer Diskothek „Ballermann 6“ Leistungen ohne Barzahlung in Anspruch zu nehmen. Durch Aushändigung der Kredit-Verzehrkarte gewähren wir dem Karteninhaber kurzzeitig Kredit in der auf der Karte angegebenen Höhe (z.Z. 50,00 EUR) Die Kredit-Verzehrkarte selbst repräsentiert den kreditierten Gegenwert. Jeder Gast ist verpflichtet, die ihm ausgehändigte Kredit-Verzehrkarte sorgfältig aufzubewahren und bei Verlassen der Diskothek an der Kasse zur Abrechnung vorzulegen und den geschuldeten Betrag in bar bzw. bargeldlos (EC-/Kreditkarte) zu bezahlen. Die Kredit-Verzehrkarte bleibt unser ausschließliches Eigentum. Wir können die Nutzung der Kredit-Verzehrkarte – auch ohne Nennung von Gründen – untersagen. Eine Kredit-Verzehrkarte, deren Nutzung wir untersagt haben, muss sofort an uns zurückgegeben werden. Die Kredit-Verzehrkarte ist nicht übertragbar und darf nur von der Person benutzt werden, der die Kredit-Verzehrkarte ausgehändigt worden ist. Der Karteninhaber haftet bei Verlust der Kredit-Verzehrkarte auf Rückzahlung des gesamten, durch die Kredit-Verzehrkarte repräsentierten Kreditbetrages (z.Z. 50,00 EUR+5,00 Euro als Ersatz für die Kredit-Verzehrkarte.)

Wir erheben einen Eintritt von 8,00 Euro inkl. Ballermann 6 Special „Welcome Drink“, ebenso einen Mindestverzehr von 8,00 Euro. Bei Sonderveranstaltungen können Eintritt sowie Mindestverzehr abweichen und sind gesondert gekennzeichnet.

  1. Gäste, die mutwillig Einrichtungs- bzw. Dekorationsgegenstände zerstören oder beschädigen, haften für den entstandenen Schaden und werden mit Hausverbot belegt. In schwerwiegenden Fällen behalten wir uns das Recht einer Anzeige wegen Sachbeschädigung vor.
  2. Personen, die versuchen, den reibungslosen, friedlichen Ablauf der Abendveranstaltungen zu stören, andere Gäste oder Angehörige des Personals zu belästigen, bzw. tätlich anzugreifen, werden in jedem Falle mit Hausverbot belegt und müssen mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, bzw. Körperverletzung rechnen.
  3. Den Anweisungen des Personals, insbesondere der Geschäftsleitung und des Sicherheitspersonals, ist unbedingt Folge zu leisten.
  4. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen (insbesondere Sprengstoffen, Feuerwaffen, Messer, Reizgas-Sprays, etc.) oder Gegenständen, die die Sicherheit der anderen Gäste, der Räumlichkeiten oder des Personals bedrohen können, ist in unseren Geschäftsräumen strengstens verboten. Gefährliche Gegenstände werden bei Entdecken an der Eintrittskasse oder im Lokal in jedem Fall einbehalten; hierzu hat das Sicherheitspersonal das Recht auf Durchsuchung, um die Gefährdung anderer Gäste auszuschließen. Die Herausgabe der Gegenstände erfolgt erst nach Bezahlung eines pauschalen Kostenersatzes in der Höhe von EUR 200,00 zu den Aufwendungen für Sicherungsmaßnahmen im Club und nach einer individuell von der Geschäftsführung festgelegten Ruhe-/Deeskalation Phase (in der Regel erst am nächsten Öffnungstag in der Zeit von 21:45 Uhr bis 23:00 Uhr). Das Mitführen verbotener Waffen führt jedenfalls zu einer polizeilichen Anzeige und der Übergabe dieser Waffe an die Polizei. Auch in diesem Fall ist von zuwiderhandelnden Besuchern jedenfalls ein pauschaler Kostenersatz in der vorigen genannten Höhe zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung erfolgt die gerichtliche Durchsetzung.
  5. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und deren Verzehr im Lokal ist nicht gestattet. Das Zuwiderhandeln wird mit einem Hausverbot belegt. Darüber hinaus behalten wir uns die Geltendmachung eines Schadenersatzes zumindest in der Höhe eines pauschalierten Ersatzes in Höhe von EUR 50,00 sowie eines darüberhinausgehenden Schadens ausdrücklich vor.
  6. Der Verkauf, bzw. das Mitführen von Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist in und vor unseren Geschäftsräumen strengstens verboten und führt jedenfalls zu einer polizeilichen Anzeige. Das Zuwiderhandeln wird mit einem Hausverbot belegt.
  7. Mit Abgabe Ihrer Garderobe und Bezahlung von 2,00 Euro (über unsere Kredit-Verzehrkarte) erkennen Sie unsere maximale Haftungsgrenze von 100 € und keine Haftung für Inhalte an. Voraussetzung: Belege über Kaufpreis, Alter des Kleidungsstückes etc. sind vorzulegen). Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke, welche nicht an der Garderobe abgegeben wurden, wird ausgeschlossen.
  8. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern ist verboten. Werden ohne Erlaubnis Flugblätter oder Handzettel verteilt, so wird der Aufwand für die Beseitigung/Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  9. In der Diskothek „Ballermann 6“ werden aus berechtigtem Interesse und zu Sicherheitszwecken öffentliche Areas Videoüberwacht. Die digitalen Aufzeichnungen können bei der Geschäftsleitung eingesehen werden (nur bei begründeten Anträgen). Ohne besondere Vorfälle werden die digitalen Aufzeichnungen spätestens nach 24 Stunden wieder gelöscht. Der Datenschutzbeauftragte der Diskothek kann namentlich bei der Geschäftsleitung erfragt werden. Mit betreten der Diskothek „Ballermann 6“ erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung, dass hier Filmaufnahmen gefertigt werden.
  10. In unserer Diskothek „Ballermann 6“ werden zu Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Betreten unserer Diskothek „Ballermann 6“ erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen. Alle Aufnahmen innerhalb unserer Einrichtung sind Eigentum der Diskothek „Ballermann 6“. Sollten Gäste im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sein, mögen sie dies bitte mitteilen. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder über unsere bekannten Social-Media-Kanäle. Die Bilder werden dann umgehend gelöscht.
  11. Der Besucher verpflichtet sich, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist unser Sicherheitspersonal verpflichtet, am Einlass entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter unserer Gäste zu überprüfen.
  12. Im Brandfall sind die relevanten, grün-weiß beschilderte Notausgänge zu benutzen.
  13. Der Besucher stellt die Diskothek „Ballermann 6“ von jeglichen Schadenersatzansprüchen aus Körperschäden, insbesondere Hörschäden, die aus einem Besuch resultieren zu jeder Zeit frei. Das Betreten der Diskothek „Ballermann 6“ erfolgt auf eigene Gefahr
  14. Mit Betreten der Diskothek „Ballermann 6“ bzw. mit Annahme der Kreditkarte erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere im Hinblick auf die Kreditkarte im rechtlichen Sinne an.

FAQ´s

Kredit-Verzehrkarte „kurz und knapp“ beschrieben!

Sie haben beim Betreten unseres Hauses Ihre persönliche Kredit-Verzehrkarte erhalten, auf der alle Ihre Bestellungen bis zum Erreichen des Verzehrwertes von unserem Personal erfasst werden. Erst am Ausgang wird von der Kreditkarte der Gesamtbetrag abgelesen und kassiert.

Was passiert bei Bestellungen über dem Verzehrwert der Kredit-Verzehrkarte?

Sie legen einfach Ihre Kredit-Verzehrkarte an der Kasse vor. Der verzehrte Betrag wird abgelesen. Sie bezahlen Ihre Getränke in bar und erhalten eine weitere Kredit-Verzehrkarte.

Was passiert bei Verlust der Kredit-Verzehrkarte?

Bei Verlust ihrer Kredit-Verzehrkarte erheben wir eine Pauschale von 55,00 €.

Da der maximal erfassbare Betrag der Kredit-Verzehrkarte 50,00 € beträgt, müssen wir Ihnen bei Verlust Ihrer Kredit-Verzehrkarte diesen höchsten Betrag in Höhe von 50,00 € + 5,00 Euro als Ersatz für die Kredit-Verzehrkarte berechnen.